Fachoberschule

Fachoberschule

Fachoberschule (FOS) – ein Weg zu Studium und beruflicher Karriere

Sind Sie auf der Suche nach einer Schulform, die sowohl Theorie als auch Praxis vereint und Ihnen die Tür zu einem Hochschulstudium öffnet? Möchten Sie einen Schulabschluss erlangen, der Sie ideal für eine Berufsausbildung rüstet und Ihre Aussichten auf einen attraktiven Ausbildungsplatz verbessert? Haben Sie bereits eine Berufsausbildung absolviert und einen spezifischen Berufs- oder Studienwunsch im Kopf? Dann sind Sie genau an der richtigen Stelle.

Die Fachoberschule (FOS) ist Ihr Schlüssel zu beidem. Sie setzt auf Ihrem mittleren Schulabschluss oder der Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe auf und führt Sie, in Kombination mit einer beruflichen Qualifizierung – sei es durch ein gelenktes Praktikum oder eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung – zur bundesweit anerkannten Fachhochschulreife.

Die Fachoberschule endet mit einer zentralen Abschlussprüfung, deren Bestehen zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder eines gestuften Studienganges (Bachelor-Studiengänge) an einer Universität befähigt. Dabei können Sie verschiedenste Studiengänge wählen, unabhängig von der besuchten Fachrichtung in der Fachoberschule. Einzelne Hochschulen definieren zusätzlich eigene Voraussetzungen zur Aufnahme. Informationen erhalten Sie an den jeweiligen Hochschulen.

Sie eröffnet Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule zudem den Zugang zu den Studiengängen für den gehobenen Dienst im öffentlichen Dienst.

Nicht zuletzt bietet das „Fachabitur“ [ugs.] einen optimalen Start in die berufliche Ausbildung. In einigen Branchen sind Auszubildende mit Fachhochschulreife sehr gefragt und werden bevorzugt ausgewählt.

An den Beruflichen Schulen Rheingau wird die Fachoberschule in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung mit dem Schwerpunkt Wirtschaft sowie in der Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie mit dem Schwerpunkt Agrarwirtschaft und Umwelttechnologie (Einrichtung abhängig von den Anmeldezahlen) angeboten.

Sie interessieren sich für wirtschaftswissenschaftliche Zusammenhänge, haben ein gutes Zahlenverständnis und möchten gerne mehr über betriebswirtschaftliche Abläufe und Entscheidungsprozesse erfahren? Dann ist die Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Wirtschaft die richtige Schulform für Sie.

Sie interessieren sich für Themen wie Umwelt und Natur, dem Schutz und der Pflege natürlicher Lebensgrundlagen, eine nachhaltige Entwicklung und dem rationellen Umgang mit Ressourcen, dem Schutz und der Förderung der Biodiversität, der Entwicklung von Klimastabilität und der Ernährungssicherung? Dann ist der Schwerpunkt Agrarwirtschaft und Umwelttechnologie die richtige Wahl für Sie.

Die Fachoberschule wird in zwei Organisationsformen angeboten
Zweijährig direkt nach dem mittleren Abschluss oder einjährig nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung.

Nach dem mittleren Abschluss können Sie an den Beruflichen Schulen Rheingau die zweijährige Fachoberschule Form A mit dem Schwerpunkt Wirtschaft wählen.

Haben Sie zusätzlich eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können Sie die einjährige Fachoberschule Form B mit dem Schwerpunkt Wirtschaft oder dem Schwerpunkt Agrarwirtschaft und Umwelttechnologie besuchen.

Im ersten Ausbildungsabschnitt (Klasse 11) der zweijährigen Organisationsform A arbeiten Sie an drei Tagen pro Woche im Praktikumsbetrieb und besuchen an den anderen zwei Tagen den Unterricht. Das Praktikum muss dabei dem Schwerpunkt Wirtschaft entsprechen. Im zweiten Ausbildungsabschnitt (Klasse 12) findet der Unterricht in Vollzeit statt.

Informationen FOS | Form A

In der einjährigen Organisationsform B besuchen Sie nach einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung den zweiten Ausbildungsabschnitt (Klasse 12) der Fachoberschule. Der fachliche Schwerpunkt (Wirtschaft oder Agrarwirtschaft und Umwelttechnologie) muss dabei der Berufsausbildung entsprechen.

Informationen FOS | Form B

  • einen Mittleren Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen
    oder Mittleren Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses
    oder das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe
  • Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
  • einen abgeschlossenen Praktikumsvertrag
  • Bescheinigung über eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit oder über eine Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule
  • Erklärungen darüber, ob und wie lange bereits eine Fachoberschule besucht wurde und ob und wie oft bereits Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden. Diese Erklärungen entfallen, wenn die Anmeldung unmittelbar aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.

Gut zu wissen

Der Mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch das Abschlusszeugnis der Realschule, das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Wurde der Mittlere Abschluss an einer Gesamtschule mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung erworben, müssen die Leistungen in Kursen der unteren oder untersten Anspruchsebene mindestens befriedigend (3,0) sein.

Bei uns zählt das Abschlusszeugnis des Mittleren Abschlusses zu den zulassungsrelevanten Dokumenten. Der Anmeldung sind zunächst das Halbjahres- und das Vorjahreszeugnis beizufügen; maßgeblich für die endgültige Aufnahme ist das nachzureichende Abschlusszeugnis.

Falls Sie zum Halbjahr noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich dennoch: Das Abschlusszeugnis kann bis spätestens zu den Sommerferien nachgereicht werden.

Wir freuen uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.

  • einen der schulischen Abschlüsse, die auch für die Organisationsform A gelten (siehe Tab „Form A“)
  • die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder
    den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
    eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst
  • Nicht hinreichende Noten im Zeugnis des Mittleren Abschlusses können ersetzt werden durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 oder
    durch eine staatliche Prüfung eines einschlägigen mindestens zweijährigen Ausbildungsberufs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0
    oder durch eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0
    An die Stelle einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung kann auch eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf treten.
  • Erklärungen darüber, ob und wie lange bereits eine Fachoberschule besucht wurde und ob und wie oft bereits Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden.

Das einschlägige und gelenkte Jahrespraktikum ist wesentlicher Bestandteil der Organisationsform A und ermöglicht es Ihnen, erste Berufserfahrung zu sammeln. Als Schülerin oder Schüler des ersten Ausbildungsabschnitts sind Sie zugleich Praktikantin oder Praktikant und schließen mit Ihrem Praktikumsbetrieb einen Praktikumsvertrag. Das erfolgreiche Ableisten des Praktikums ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt (Klasse 12).

Das Jahrespraktikum

  • beginnt jeweils am 1. August – unabhängig von der Lage der Sommerferien – und endet in der vorletzten Schulwoche vor den Sommerferien des Folgejahres.
  • wird an drei Tagen pro Woche – auch in den Schulferien – absolviert.
  • muss in einem Betrieb durchgeführt werden, der zu der Fachrichtung “Wirtschaft und Verwaltung” passt. (Einschlägigkeit des Praktikums)
  • sollte idealerweise in einem Praktikumsbetrieb durchgeführt werden, der eine Ausbildungsberechtigung für kaufmännische Berufe hat.

Melden Sie sich bei Fragen zum Praktikum gern frühzeitig bei uns – auch schon vor Abschluss des Praktikumsvertrages.

Informationen FOS | Praktikum

Der Unterricht in der Fachoberschule gliedert sich in den allgemeinen Lernbereich und den beruflichen Lernbereich.
Im Rahmen des Pflichtunterrichts werden im allgemeinen Lernbereich in der Klassenstufe 11 die Fächer Deutsch, Politik und Wirtschaft, Englisch und Mathematik unterrichtet. In der Klassenstufe 12 kommen noch zwei der Fächer Biologie, Chemie und Physik sowie Religion/Ethik und Sport hinzu.

Im beruflichen Lernbereich werden in der Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Wirtschaft folgende Themenfelder im schwerpunktbezogenen Fach unterrichtet:

Klassenstufe 11
Rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns
Wirtschaftliche Grundtatbestände
Erfassen von Geschäftsprozessen I
Lern- und Arbeitsmethoden

Klassenstufe 12
Marketing
Beschaffung und Lagerung
Projekt
sowie zwei der folgenden sechs Themenfelder durch Erlass „zugeschaltet“:
Wertschöpfung und Leistungserstellung
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Investition und Finanzierung
Personalprozesse
Erfassen von Geschäftsprozessen II
Unternehmensformen und handelsrechtliche Rahmenbedingungen

Darüber hinaus wird in beiden Klassenstufen Wahlpflichtunterricht angeboten. Dieser dient zur Ergänzung, Verstärkung und Vertiefung des Pflichtbereichs.

Im beruflichen Lernbereich werden in der Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Agrarwirtschaft und Umwelttechnologie folgende Themenfelder im schwerpunktbezogenen Fach unterrichtet:

Klassenstufe 12
Ökologie
Stoffwechselphysiologie
Projekt
sowie zwei der folgenden drei Themenfelder durch Erlass „zugeschaltet“:
Züchtung von Pflanze und Tier
Agrarpolitik und Marketing
Boden als Pflanzenstandort und Bodenschutz

Darüber hinaus wird Wahlpflichtunterricht angeboten. Dieser dient zur Ergänzung, Verstärkung und Vertiefung des Pflichtbereichs.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die abgebende Schule oder auch direkt an den Beruflichen Schulen Rheingau. Alle Unterlagen dazu finden Sie in unserem Downloadbereich.

Anmeldeschluss ist der 31. März des Aufnahmejahres. Verspätet eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, soweit Plätze verfügbar sind.

Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Bescheid über die Aufnahme in die Fachoberschule. Diese Bescheide sind in der Regel vorläufig, sodass Sie sicherstellen müssen, dass vor Schulbeginn alle Voraussetzungen (Zeugnisvorlage, Notenvoraussetzungen, Praktikumsvertrag etc.) erfüllt sind!

Sie möchten sich für die Fachoberschule anmelden? Dann beantragen Sie die Aufnahme bitte schriftlich bis zum 31. März. Alle Unterlagen dazu finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wir freuen uns auf Sie!

Bildnachweise: AdobeStock | Bild-Nr. 376858591 | Jacob Lund