Fachschule für Sozialwesen

Fachschule für Sozialwesen

Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher – Ein Beruf mit Perspektive!

Wer Interesse an einem abwechslungsreichen Beruf mit besten Zukunftsaussichten hat, dessen Niveau auf der gleichen Qualifikationsstufe (DQR 6) wie ein Abschluss als Bachelor einzuordnen ist, der ist in der Fachschule für Sozialwesen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik genau richtig.

Das Berufsbild der Erzieherin/des Erziehers ist von Vielfalt geprägt. Kinder und Jugendliche können von Ihnen u. a. beim Aufwachsen, beim Sport machen, beim kreativen Gestalten, beim Musizieren, beim Spielen begleitet werden. Der Job bietet Ihnen Abwechslung, spannende Herausforderungen im Alltag und eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern, in denen Ihre Interessen und Talente gefragt sind und zum Einsatz kommen.

Bundesweit fehlen derzeit über 100.000 Erzieher:innen. Studien rechnen bis zum Jahr 2030 mit bis zu 230.000 fehlenden Fachkräften.

Eine Ausbildung an der Fachschule bietet Ihnen den zukünftigen Einsatz in folgenden Arbeitsfeldern:

  1. In Tageseinrichtungen für Kinder, z. B. in
    • Kinderkrippen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr,
    • Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt,
    • Kinderhorten für Kinder im Schulalter
    • altersübergreifenden Kindertageseinrichtungen.
  1. In Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit.
  2. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, z. B. in Tages- oder Wohngruppen.
  3. Im schulischen Bereich, z. B. in der Unterrichtsbegleitung.

In Hessen liegt Ihr zukünftiges Einstiegsgehalt für eine Vollzeitstelle bei circa 2.932 Euro monatlich (Bruttoverdienst nach Tarifvertrag).

Nach Ihrer Ausbildung als Erzieherin/Erzieher können Sie verschiedene Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, z. B. als Team- oder Kitaleitung, wahrnehmen.

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, damit Sie diesen Beruf erlernen und ausüben können:

  1. Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten
    • z. B. einfühlsames Beraten der Eltern bei Schulproblemen der Kinder und Jugendlichen
    • z. B. Verständnis zeigen für und Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse einzelner Kinder
    • z. B. geduldiges Zuhören bei Sorgen der Kinder und Jugendlichen
  1. Interesse an kreativ-gestaltenden Tätigkeiten
    • z. B. Entwerfen von Anschauungsmaterial wie Bildtafeln und Arbeitsblättern nach eigenen Ideen
    • z. B. Gestalten von Freizeitaktivitäten wie Festen, Feiern und Aufführungen
  1. Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeiten
    • z. B. Unterstützen von Kindern und Jugendlichen, etwa bei der Körperpflege
    • z. B. Durchführen von vielfältigen Bastelarbeiten mit den Kindern, beispielsweise mit verschiedenen Papierarten, Schere und Klebstoff
  1. Interesse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeiten
    • z. B. Erstellen von Beobachtungsbögen, Berichten über Einzelfallentwicklungen oder Gutachten für Jugendämter

Quelle: Vgl. Bundesagentur für Arbeit

Sie benötigen für die Zulassung an die Fachschule:

  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder der Nachweis der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe
  • Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses als staatlich geprüfte Sozialassistentin oder staatlich geprüfter Sozialassistent oder des Abschlusses einer sozialpädagogischen oder -pflegerischen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

Abweichend können Bewerber:innen zugelassen werden, die erfolgreich an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung durch folgende Bewerbungsunterlagen teilgenommen haben:

  1. Mittlerer Abschluss und einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten (anrechenbar darauf sind max. 24 Monate, z. B. 12 Monate bei Kinderziehung/Pflege; Nachweis eines sozialen Jahres im sozialpädagogischen Berufsfeld, 12 Monate Vollzeitpraktika/Au-Pair oder ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsfeld bei mind. 140 Stunden im Monat) oder
  2. Mittlerer Abschluss und abgeschlossene Berufsausbildung auf Niveaustufe 4 des DQR
  3. Mittlerer Abschluss und Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten (Nachweis vom Jugendamt)
  4. beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der Fachoberschule

bei Nr. 2 bis 4 zusätzlich Bescheinigungen von mindestens 3-monatiger einschlägiger Vollzeitberufstätigkeit oder entsprechender Vollzeitpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Des Weiteren müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche spätestens bei der Aufnahme der Ausbildung vorzulegen und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate ist
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und ein weiteres Lichtbild
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach der Aufnahme
  • Bewerber:innen mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss im Ausland oder an einer deutschen Schule im Ausland müssen deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau C1 mittels Zertifikats bei der Aufnahme nachweisen

Für die Zulassung zur praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) benötigen Sie eine Vereinbarung über einen Ausbildungsplatz in einer Einrichtung des sozialpädagogischen Arbeitsfeldes im Rheingau-Taunus-Kreis oder Wiesbaden.

Die dreijährige Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen wird in zwei Organisationsformen angeboten:

  • Als Vollzeitausbildung, wobei die ersten beiden Jahre allgemein in Vollzeitform an der Schule mit drei Kurzzeitpraktika (insgesamt 460 Stunden) absolviert werden. Im dritten Jahr findet das Berufspraktikum mit Begleitunterricht statt oder

Die Vollzeitausbildung richtet sich an Bewerber:innen, welche die Voraussetzungen für die Zulassung an die Fachschule erfüllen und eine vollschulische Ausbildung bevorzugen. In den ersten beiden Jahren haben Sie während der hessischen Schulferien frei. Des Weiteren können Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de prüfen, ob Sie Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Im dritten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) erhalten Sie je nach Träger ca. 1.600 Euro Bruttogehalt und haben Anspruch auf Urlaub.

  • als praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA), in deren Rahmen die Ausbildung im Dialog mit einem vertraglich gebundenen Kooperationspartner erfolgt. Diese Ausbildungsform wird nach Tarif vergütet und die schulische Ausbildung findet im 1. und 2. Jahr an drei und im 3. Jahr an zwei Unterrichtstagen (2/2/3 Praxistage) statt. Im zweiten Ausbildungsjahr ist ein sechswöchiges Fremdpraktikum in einer anderen Einrichtung, mit einer anderen Zielgruppe und Konzeption zu absolvieren.

Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) richtet sich an Bewerber:innen, welche die Voraussetzungen für die Zulassung an die Fachschule erfüllen und eine Ausbildung bevorzugen, welche Theorie und Praxis vom ersten bis zum letzten Ausbildungstag verknüpft. Empfehlenswert ist diese Ausbildungsform für Bewerber:innen mit abgeschlossener Ausbildung als Sozialassistentin/als Sozialassistent oder Bewerber:innen mit Abitur oder Fachhochschulreife. In der unterrichtsfreien Zeit haben Sie Urlaubsanspruch von i. d. R. 30 Tagen (keine Ferien) und Sie erhalten derzeit ein Bruttogehalt:

  1. Ausbildungsjahr: ca. 1.140,69 €
  2. Ausbildungsjahr: ca. 1.202,07 €
  3. Ausbildungsjahr: ca. 1.303,38 €

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Vollzeitausbildung:

Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt drei Jahre: Zwei Jahre theoretische Ausbildung an der Fachschule mit integrierten Praktika und ein Jahr Berufspraktikum.

Der Unterricht gliedert sich in den allgemeinen Lernbereich mit Deutsch, Englisch und
Religion/Ethik und in den Beruflichen Lernbereich mit 6 Aufgabenfeldern und dem Bereich
Mentoring sowie in den Vertiefungsbereich.

Die berufliche Grundausbildung erfolgt nach Lehrplänen. Fächerübergreifendes Lernen und
Projektarbeit sind wesentliche Elemente der Ausbildung. Für Exkursionen/Workshops/Literatur
fallen während der Ausbildung Kosten in Höhe von ca. 200,00 € an.
Am Ende der theoretischen Ausbildung des zweiten Jahres erfolgt eine Abschlussprüfung mit einem schriftlichen Teil in den Aufgabenfeldern 1 oder 3, im Aufgabenfeld 2 und einer Präsentationsprüfung im Aufgabenfeld 4 sowie einer mündlichen Prüfung.

Nach erfolgreich absolviertem Berufspraktikum findet am Ende des 3. Ausbildungsabschnittes
die Prüfung zur staatlichen Anerkennung statt.

Wesentliche Termine finden Sie im Jahresterminplan der Fachschule in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten der Vollzeitform.

In der Vollzeitausbildung finden während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte drei Praktika (siehe Informationen: Übersicht der Fachpraxistage) statt:

In der Grundstufe ein Orientierungspraktikum von zwei Wochen im Herbst und ein vierwöchiges Beobachtungspraktikum im Februar.

In der Mittelstufe ist die Projektpraktikum auf 6 Wochen geblockt. Der Zeitraum liegt um die Weihnachtsferien und ermöglicht so flexibel auch einen Einsatz im Ausland.

In der Oberstufe absolvieren die Studierenden das 12-monatige Berufspraktikum in den sozialpädagogischen Einrichtungen. Der Begleitunterricht zum Anerkennungsjahr findet 14-tägig an den Beruflichen Schulen Rheingau mit 8 Stunden (derzeit freitags) statt.

Informationen zum Praktikum, Anmeldeformulare, Aufgabenstellungen, Protokolle, Beurteilungen sowie die Checkliste zum Verfassen der Berichte des jeweiligen Ausbildungsabschnittes finden Sie im Downloadbereich weiter unten.

Die Mitteilung des beabsichtigten Berufspraktikums an die Fachschule erfolgt mit einem Meldebogen sowie durch den Abschluss eines Praktikantenvertrages, welche der Fachschule zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Unter den „Informationen zum Berufspraktikum“ sind die wesentlichen Bestimmungen, Dokumente, Aufgabenstellungen etc. für Anleiter*innen und Praktikant*innen auf der Grundlage der derzeit geltenden Verordnung der Fachschulen für Sozialwesen sowie der Richtlinien zum Berufspraktikum dargestellt. Bitte laden Sie sich den Reader herunter.

Anmeldeformulare, Aufgabenstellungen, Protokolle, Beurteilungen etc. der Oberstufe finden Sie auch einzeln im Downloadbereich weiter unten.

Wesentliche Termine finden Sie im Jahresterminplan der Fachschule unter der Oberstufe Vollzeit.

Im Folgenden finden Sie Informationen zur praxisintegrierten vergüteten Ausbildung:

Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt drei Jahre, wobei nach dem Modell 3/3/2 Unterrichtstage und 2/2/3 Praxistage ausgebildet wird.

Der Unterricht gliedert sich in den allgemeinen Lernbereich mit Deutsch, Englisch und
Religion/Ethik und in den Beruflichen Lernbereich mit 6 Aufgabenfeldern und dem Bereich
Mentoring sowie in den Vertiefungsbereich.

Die berufliche Grundausbildung erfolgt nach Lehrplänen. Fächerübergreifendes Lernen und
Projektarbeit sind wesentliche Elemente der Ausbildung. Für Exkursionen/Workshops/Literatur
fallen während der Ausbildung Kosten in Höhe von ca. 200, 00 € an.

Am Ende der theoretischen Ausbildung des dritten Jahres erfolgt eine Abschlussprüfung mit einem schriftlichen Teil in den Aufgabenfeldern 1 oder 3, im Aufgabenfeld 2 und einer Präsentationsprüfung im Aufgabenfeld 4 sowie einer mündlichen Prüfung.

Nach erfolgreich absolvierter fachpraktischer Ausbildung und bestandener theoretischer Abschlussprüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsabschnittes die Prüfung zur staatlichen Anerkennung statt.

Wesentliche Termine finden Sie im Jahresterminplan der Fachschule in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten der PivA.

Die Mitteilung der beabsichtigten fachpraktischen Ausbildung an die Fachschule erfolgt mit einem Meldebogen sowie durch den Abschluss eines Praktikantenvertrages, welche der Fachschule zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Unter den „Informationen zur Fachpraxis der PivA“ sind die wesentlichen Bestimmungen, Dokumente, Aufgabenstellungen etc. für Anleiterinnen und Anleiter und Praktikantinnen und Praktikanten auf der Grundlage der derzeit geltenden Verordnung der Fachschulen für Sozialwesen sowie der Richtlinien dargestellt. Bitte laden Sie sich den Reader herunter.

Informationen zum Praktikum, Anmeldeformulare, Aufgabenstellungen, Protokolle, Beurteilungen sowie die Checkliste zum Verfassen der Berichte des jeweiligen Ausbildungsabschnittes finden Sie im Downloadbereich weiter unten.

Wesentliche Termine finden Sie im Jahresterminplan der Fachschule unter der Oberstufe Vollzeit.

Das 6-wöchige Fremdpraktikum findet in der Mittelstufe statt. Der Träger stellt dafür die Praktikantin/den Praktikanten frei. Das Fremdpraktikum muss nach der geltenden Verordnung in einer anderen Einrichtung, mit einer anderen Zielgruppe, Konzeption absolviert werden.

Sie möchten sich für die Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik anmelden? Dann beantragen Sie die Aufnahme bitte schriftlich bis zum 15. Februar. Allerdings können danach – bei Verfügbarkeit – auch noch Schulplätze vergeben werden. Alle Unterlagen dazu finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wir freuen uns auf Sie!